Kanzlei Blinn Klingler Schmidt mahnt für die Dynamic-Billard-Organisation GmbH Mitbewerber auf eBay ab

Die Kanzlei Blinn Klingler Schmidt mahnt zurzeit im Auftrag der Dynamic-Billard-Organisation GmbH Anbieter auf der Internet-Handelsplattform eBay wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße ab. Konkret geht es um irreführende Werbung bzgl. der Bezeichnung „Phenolharz“.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der Kanzlei Blinn Klingler Schmidt formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorige sorgfältige Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu erheblichen Nachteilen (z. B. der Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Kanzlei Blinn Klingler Schmidt im Auftrag der Firma Dynamic-Billard-Organisation GmbH zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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