Die David Körber und Eduardo Mule GbR lässt Wettbewerber durch die Kanzlei Kerschies Rechtsanwälte abmahnen

Die David Körber und Eduardo Mule GbR lässt im Moment durch die Kanzlei Kerschies Rechtsanwälte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Gerügt wird ein mangelhaftes Impressum.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert.

Wir empfehlen, eine von den Kerschies Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Kerschies Rechtsanwälte im Auftrag der David Körber und Eduardo Mule GbR zu aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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