Abmahnung durch Büsing, Müffelmann & Theye Rechtsanwälte im Namen der PartyLite GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Büsing, Müffelmann & Theye Rechtsanwälte mit Sitz in Bremen im Namen der PartyLite GmbH aus Heidelberg erfahren. 

Gerügt wird u. a. die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten verlangt.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Gegenseite ausformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Büsing, Müffelmann & Theye Rechtsanwälte im Namen der PartyLite GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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