Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e. V.

 

Wieder einmal haben wir von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Onlineshop-Betreiber, die durch den Verband sozialer Wettbewerb e. V. ausgesprochen wurde, erfahren.

Beanstandet wird die vermeintlich unlautere Werbung mit Wirkungs-Versprechen im Zuge des Verkaufes von sogenannten Nahrungsergänzungsmitteln.

Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Überdies sollten Sie von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser absehen. Deren Seriosität ist äußerst fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie umgehend über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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