Abmahnung durch die VENIApharm GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, durch die Rechtsanwälte Beyerlein erfahren, beauftragt wurden sie von der VENIApharm GmbH

Abgemahnt wurden vermeintlich unwahre Behauptungen auf einer Website im Zusammenhang mit einer einstweiligen Verfügung und Pharmaprodukten.

Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 75.000 €.

Die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages wird von dem Abgemahnten verlangt.

Aus langjähriger Erfahrung können wir Betroffenen empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Abgemahnte sollten eine Abmahnung, sowie die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die VENIApharm GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich sofort kompetente Hilfe!

Telefonnummer:   0 8 0 0   4 0 4 1 1 0 0

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