Abmahnung durch Rechtsanwalt Thorsten Bick für Schmidt-Versandhandel

Wir haben von einer weiteren wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag von Schmidt-Versandhandel (Inhaber: Günter Schmidt e. K.) aus Neuhof erfahren. In der von Rechtsanwalt Thorsten Bick aus Petersberg ausgesprochenen Abmahnung wird ein angeblicher Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung (PAngV) beanstandet.

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Hier gilt insbesondere, die Höhe der Vertragsstrafe zu prüfen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung des Rechtsanwalts Thorsten Bick im Namen von Schmidt-Versandhandel (Inhaber: Günter Schmidt e. Kfm.) zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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