Abmahnung durch Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e. V.

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen des e. V. Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs mit Sitz in Duisburg Kenntnis genommen

Gerügt wird ein Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung (PAngV) auf der Internethandelsplattform ebay (Bereich „B2C“) infolge der fehlenden Nennung des Grundpreises beim Endpreis.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenso mit Vorsicht zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e. V. zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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