Anwaltskanzlei Scheuermann, Westerhoff, Strittmatter mahnt für Gerd Zimmermann und Bob Arnz Urheberrechtsverstöße gegen das Lied Heul doch der Sängerin LaFee ab

Die Herren Bob Arnz und Gerd Zimmermann lassen Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (durch sog. „Filesharing“) an dem Song Heul doch der Sängerin LaFee abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte im Auftrag der Herren Bob Arnz und Gerd Zimmermann aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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