Deutscher Konsumentenbund e. V. mahnt irreführende Werbung ab

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Internet-Händler durch den eingetragenen Verein Deutscher Konsumentenbund mit Sitz in Hessisch Lichtenau Kenntnis erlangt.

Gerügt wird irreführende Werbung im Zuge des Verkaufs von Schuhen für Kinder. Angeblich wurde ein Testurteil von Ökotest zu Werbezwecken genutzt, obwohl dieses Urteil sich auf ein anderes Paar Kinderschuhe bezog.

Eine der Abmahnung beigefügte ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies könnte zu nachteiligen Konsequenzen führen.

Darüber hinaus sollte von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet besser abgesehen werden. Deren Seriosität ist fragwürdig.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren der Abmahnung kann Sie in größere Schwierigkeiten bringen: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und weitere hohe Kosten drohen.

Mit it-recht-PLUS haben unsere Vertragsanwälte die Vereinbarung getroffen, Abgemahnten kostenlos und unverbindlich am Telefon eine Orientierung zu geben und sich nach Wunsch für einen exzellenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Füllen Sie demnach unser Kontaktformular aus, damit sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen meldet. Er unterrichtet Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle Ihrer Abmahnung und wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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