Four Ace Europe GmbH geht gegen Verletzungen an der Marke „Skike“ in Online-Shops vor

Die Four Ace Europe GmbH lässt derzeit über eine beauftragte Kanzlei markenrechtliche Abmahnungen an Onlineshop-Händler aussprechen. Gerügt werden Verletzungen der Marke „Skike“ in Folge einer unerlaubten Domain-Registrierung.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert liegt bei 175.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der Four Ace Europe GmbH wegen Markenrechtsverletzung zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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