Frau Elisabeth Reinecke lässt Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf der Online-Handelsplattform eBay abmahnen

Frau Elisabeth Reinecke lässt aktuell durch eine beauftragte Kanzlei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht verschicken. Betroffen sind Händler auf der Internet-Handelsplattform eBay im B2C-Handelsbereich. Gerügt werden vermeintlich mangelhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung bezüglich der Rücksendekosten (40-Euro-Klausel), der Widerrufsfolgen und der Telefonnummer. Des Weiteren wird eine fehlerhafte Angabe zum Transportrisiko in den AGB beanstandet.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beträgt 20.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von den in diesem Fall tätigen Anwälten ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der Frau Elisabeth Reinecke zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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