Infothek: Verbot von Gebühren bei bargeldlosem Bezahlen

Der deutsche Gesetzgeber hat mit Geltung zum 13.01.2018 die zweite Zahlungsdienste- Richtlinie der EU (RL EZ 2015/2366) in deutsches Recht umgesetzt und einen neuen § 270a ins BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eingefügt. Darin wird es künftig untersagt, sogenanntes „Surcharging“ zu betreiben. Dies sind die Aufschläge, die Händler häufig verlangen, um die eigenen Kosten für z.B. Kreditkarten-Transaktionen[…]

Abmahnwelle gegen Winzer an Saar, Mosel und Ruwer

Der SWR berichtet aktuell von einer regelrechten Abmahnwelle gegen Winzer rund um Saar, Mosel und Ruwer. Weinanbauer andere Regionen seien ebenfalls betroffen.

 

  1. Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Wettbewerbsrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

  1. Worum geht es konkret?

Ziel der Abmahnungen sind die Onlineshops der Winzer. Angeblich werden rechtswidrige Klauseln in den AGB verwendet und Weine nicht richtig gekennzeichnet. Insbesondere fehle der Hinweis auf Sulfite bei den Angeboten im Onlineshop der Weinbauer. Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sind vorverpackte Lebensmittel zu kennzeichnen. Darunter fallen auch alkoholische Getränke. Bei Sulfiten handelt es sich um allergieauslösende Stoffe auf die verpflichtend hinzuweisen ist. Abmahngründe können sehr vielfältig sein. Ob eine berechtigte Abmahnung vorliegt, sollte daher stets im Einzelfall geprüft werden.

  1. Verhalten Sie sich richtig!

Nehmen Sie die Abmahnung ernst, geraten Sie aber nicht in Panik.

Viele glauben zunächst, dass es sich um Betrug oder Abzocke handelt und dass Ignorieren die beste Strategie sei. Allerdings sieht die Realität anders aus. In den seltensten Fällen kann die Abmahnung tatsächlich ignoriert werden. Wann das der Fall ist, sollte im besten Fall mit einem Anwalt besprochen werden.

 

Notieren Sie sich die in dem Schreiben genannten Fristen und zögern Sie sich Rat zu holen. Zahlen Sie nicht ohne nähere Prüfung. Die geforderten Beträge sind in vielen Fällen deutlich überzogen. Vorsicht geboten ist auch bei der Abgabe der Unterlassungserklärung. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Unter Umständen binden sie sich ein Leben lang und bei jedem noch so kleinem Verstoß wird die Vertragsstrafe fällig. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Auf keinen Fall sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet heruntergeladen und abgegeben werden. Diese hat im Einzelfall wenig mit dem eigentlichen Fall zu tun und bringt demjenigen, der sie abgibt lediglich Nachteile.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Ebay Kleinanzeigen – Abmahnsicher mit den Texten von it-recht-PLUS

Das ursprünglich hauptsächlich für private Kleinanzeigen genutzte Portal der ebay Verkaufsplattform, erfreut sich inzwischen immer größerer Beliebtheit unter Händlern. Keine bis geringe Einstellgebühren und das einfache Erstellen der Anzeigen machen den ebay Kleinanzeigenmarkt besonders attraktiv. Anders als beim großen Bruder steht vor allen Dingen der lokale Markt und der Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer im Vordergrund.

 

Was ist zu beachten?

 

Als Unternehmer haben Sie auch auf ebay Kleinanzeigen diverse Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Beginnend mit der Vorhaltung eines korrekten Impressums, sowie der korrekten Belehrung über den Widerruf und seine Folgen.

 

 

Auch wenn die Widerrufsbelehrung in der Regel dem Verbraucher zu Gute kommt, so gibt es doch Möglichkeiten für den Unternehmer die Rechtslage durch für Ihn günstige allgemeine Geschäftsbedingungen zu steuern.

 

Es sind bereits erste Abmahnungen im Umlauf!

 

Nicht selten führt der Erhalt einer Abmahnung zu existenzbedrohenden Folgen für den Unternehmer.

 

Gewerblich oder privat?

 

 

Ob sie privat oder gewerblich auftreten kommt natürlich immer auf die Umstände des Einzelfalls an und bedarf nicht selten einer genauen Prüfung.

 

Unser PLUS Tipp: Sind Sie unsicher, ob Sie privat oder gewerblich auftreten? Sprechen Sie uns an.

 

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Abmahnung i. A. von Frau Hendus

  Uns wurde über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung berichtet, die im Namen einer Frau Hendus gegen einen eBay-Händler (Bereich B2C) ausgesprochen wurde. Gerügt wurden neben Fehlern in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) auch Mängel in der Widerrufsbelehrung. Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert[…]

Abmahnung durch IDO e.V.

  Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vor, gegen einen eBay-Händler durch den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.. Beanstandet wurde das Fehlen der doppelten 40€-Klausel, sowie die fehlende Angabe über die Speicherung des Vertragstextes. Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages verlangt.[…]

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