GSDR GmbH lässt den Song To The Top der Künstler Gentleman feat. Christopher Martin von der Kanzlei Kornmeier & Partner abmahnen

Unsere Vertragsanwälte haben uns benachrichtigt, dass die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner gerade angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen („Filesharing“) an dem Song To The Top abmahnt, welcher von Gentleman feat. Christopher Martin gesungen wird. Der Rechteinhaber ist die GSDR GmbH.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 450,00 € gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von den Rechtsanwälten Kornmeier und Partner formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres zu unterschreiben; ansonsten könnten große Nachteile entstehen. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor „modifizierten“ Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Suchen Sie lieber gleich einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der GSDR GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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