Herr Mike Kretschmann lässt über die Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer wettbewerbsrechtliche Abmahnungen versenden

Ein Vertragsanwalt hat uns mitgeteilt, dass Herr Mike Kretschmann aus Leipzig aktuell Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts aussprechen lässt. Vertreten wird er von der Rechtsanwaltskanzlei Diesel, Schmitt, Ammer aus Trier. Herr Kretschmann handelt bei Amazon unter dem Namen „Onlineversand Leipzig“ mit Elektronikprodukten und Batterien. Gerügt werden eBay-Verkäufer, die sich als „privat“ einstufen, obwohl sie angeblich klar als „gewerblich“ anzusehen sind.

Sollten Sie abgemahnt worden sein, dann fordert man von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 755,80 €. Der Gegenstandswert beträgt circa 15.000,00 €.

Unsere Juristen empfehlen, die von den Rechtsanwälten Diesel, Schmitt, Ammer in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann, z. B. einer erhöhten Vertragsstrafe.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie darüber hinaus niemals ignorieren, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und sehr hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf freie Entscheidung zu geben, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Diesel, Schmitt, Ammer im Auftrag des Herrn Mike Kretschmann zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Im Zusammenhang mit dem Thema Wettbewerbsrecht möchten wir auf einen Artikel aus dem Blog der Kollegen Rechtsanwälte Dr. Damm & Partner hinweisen. Dort wird über eine interessante Entscheidung des OLG Stuttgart zur wichtigen Frage der „Drittunterwerfung“ bei Unterlassungserklärungen berichtet.

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