H&S Computer GbR lässt Abmahnungen wegen vermeintlicher Werbung mit Selbstverständlichkeiten aussprechen

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat davon berichtet, dass die Firma H&S Computer GbR mutmaßliche Wettbewerbsverstöße aufgrund der Werbung mit Selbstverständlichkeiten über eine Kanzlei abmahnen lässt. Bezug genommen wird auf Angebote bei eBay im Handelsbereich B2C.

Von Abgemahnten werden in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags verlangt. Im Interesse des Abgemahnten ist es wichtig, zu klären, ob die genannten Schadensersatz-Ansprüche  angemessen oder überzogen sind. Der Gegenstands-Wert beträgt in diesem Fall 10.000 € eine nicht unerhebliche Summe.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von den juristischen Vertretern der H&S Computer GbR formulierte Unterlassungserklärung nicht panisch zu unterschreiben, da dies erhebliche Nachteile zur Konsequenz haben kann. Vertrauen Sie auch sogenannten modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet grundsätzlich nicht. Wenden Sie sich lieber an einen Experten, der sich im Wettbewerbsrecht auskennt.

Bitte beachten: Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten keinesfalls ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Folgekosten drohen!

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen rechtlichen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag der Firma H&S Computer GbR zu unterrichten.

Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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