Johann Tengg Zimmerei GmbH lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegen eBay-Händler verschicken

Die Johann Tengg Zimmerei GmbH lässt gerade angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf der Online-Handelsplattform eBay im Bereich B2C abmahnen. Beanstandet wird die vermeintlich fehlende Angabe des Grundpreises.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beträgt 5.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der mit diesem Fall beauftragten Kanzlei formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Firma Johann Tengg Zimmerei zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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