Judith Beitz lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen eBay-Händler aussprechen

 

Wir haben Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Namen der Frau Judith Beitz

Betroffen ist ein Anbieter auf der bekannten Onlinehandel-Plattform eBay im „B2C“-Bereich.

Gerügt wird die fehlende Grundpreis-Angabe beim Verkauf von Back-Zutaten in Fertigverpackungen. Dies stellt einen Verstoß gegen die Regelungen der Preisangabenverordnung (PrAngV) dar.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten verlangt.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 20.000 €.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Gegenseite in diesem Fall ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe überprüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen.

Er wird Sie dann über die geeignete Vorgehensweise gegen Ihre wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Frau Judith Beitz aufklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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