JuS Rechtsanwälte mahnen für Kfz-Innung Frankfurt am Main angebliche Wettbewerbsverstöße ab

Die Kfz-Innung Frankfurt am Main lässt zurzeit Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts versenden. Damit beauftragt ist die Kanzlei JuS Rechtsanwälte. Beanstandet wird der angebliche Privatverkauf von Gebrauchtwagen.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 899,40 € aufgefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von den JuS Rechtsanwälten ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne sorgfältige Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen (z. B. der Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Kanzlei JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Frankfurt am Main zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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