Moobilo GmbH lässt diverse wettbewerbsrechtliche Verstöße auf ebay abmahnen

 

Die Kanzlei Schneider & Beer mit Sitz in Bad Berleburg hat im Namen der Moobilo GmbH aus Oldenburg eine Abmahnung wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße auf der Onlinehandel-Plattform ebay ausgesprochen. Hierzu zählen:

  • fehlende Grundpreis-Angabe
  • fehlende Angabe zur Speicherung des Vertragstextes
  • Fehler bei der Regelung der Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“)
  • fehlender Hinweis zur Korrekturmöglichkeit von Eingabefehlern

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 15.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Anwaltskanzlei Schneider & Beer im Auftrag der Moobilo GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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