Network World Alliance GmbH lässt Wettbewerbswidrigkeiten abmahnen

Einer unserer Vertragsanwälte hat ausrichten lassen, dass aktuell die Firma Network World Alliance GmbH vermeintliche Wettbewerbsrechtsverletzungen in einem Onlineshop über eine Anwaltskanzlei abmahnen lässt. Als Grund wird der Verkauf eines Kosmetikartikels, der eigentlich ein Arzneimittel sei, angegeben. Der rechtliche Bezug wäre in diesem Fall das LFGB: Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert. Der Gegenstandswert beträgt um die 20.000 €.

Betroffenen ist nahe zu legen, die von der Firma Network World Alliance GmbH in Auftrag gegebene Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres zu unterschreiben. Eine vorherige genaue Prüfung durch einen kompetenten Rechtsanwalt ist immer sinnvoll. Außerdem sollte man modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet grundsätzlich nicht vertrauen.

Auf  keinen Fall sollten Abgemahnte die Abmahnung und die darin gesetzte Frist  ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten zur Folge haben kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag der Network World Alliance GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top