Rechtsanwälte Winterstein mahnen für die IP force One GmbH den Filmtitel The Open Door ab

Durch einen unserer Vertragsanwälte haben wir in Erfahrung bringen können, dass die IPforce One GmbH ihre „Abmahnungs-Offensive“ auch im Jahr 2011 fortsetzt. Unter anderem werden derzeit angebliche Urheberrechtsverstöße gegen den Film The Open Door über die Rechtsanwälte Winterstein abgemahnt.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 850,00 € verlangt.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Kanzlei Winterstein vorformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres zu unterschreiben; ansonsten könnten große Nachteile entstehen. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Gehen Sie lieber zu einem auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann!

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Kanzlei Winterstein aufzuklären.

Nutzen Sie das Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

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