Kanzlei von Stein aus Berlin mahnt für Herrn Roger Laube vermeintliche Wettbewerbsverstöße ab

Vertragsanwälte unseres Hauses verfügen über die Information, dass aktuell die Berliner Kanzlei von Stein im Auftrag des Herrn Roger Laube, ebenfalls in Berlin ansässig und Inhaber eines Meisterbetriebs für Heizungsanlagen, angebliche wettbewerbsrechtliche Vergehen abmahnt. Gerügt wird die vermeintlich unlautere Ausführung „Garantie von 5 Jahren“.

Die Abmahner fordern vom Betroffenen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 651,80 €.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die von den Rechtsanwälten von Stein formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (z. B. erhöhte Vertragsstrafegefahr!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, denn es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend äußerst hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die passende Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen der Kanzlei von Stein zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich noch heute!

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