Sie haben auch wegen der angeblichen Nutzung von Online-Tauschbörsen eine Abmahnung erhalten?

Haben Sie auch eine Abmahnung wegen der Verletzung des Urheberrechts im Internet erhalten?

Von Ihnen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz verlangt?

Grundsätzlich sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da dies die Situation verschlimmert: Gerichtliche einstweilige Verfügungen und erhebliche Kosten können die Konsequenz sein.

Aber auch bei Abgabe der durch die abmahnende Kanzlei mitgeschickten Unterlassungserklärung ist höchste Vorsicht geboten. Diese sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.

In einer mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, von Abmahnungen Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen juristischen Beistand, der Sie nach bestem Wissen vertritt, zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer auf das Urheberrecht spezialisierten Anwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung aufzuklären.

Mehr Informationen zu aktuellen Abmahnern gibt es in unserem Blog

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top