Sting In The Tail von den Scorpions wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH abgemahnt

Unsere Vertragsanwälte haben uns mitgeteilt, dass die Sony Music Entertainment GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum Sting In The Tail der Scorpions abmahnen lässt. Es handelt sich um das finale Album der international bekannten Band aus Hannover. In so genannten Tauschbörsen soll es zu einer unerlaubten Verbreitung des Werks durch Filesharing gekommen sein. Die Abmahnungen werden ausgesprochen von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Abgemahnten ist zu empfehlen, die von Waldorf Frommer vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zudem sollte man vorsichtig sein bei angeblich modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten in keinem Fall ignoriert werden, da gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In einer mit uns getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für eine rechtliche Hilfe zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein erfahrener Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!

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