Urheberrechtsverletzungen an “Armin van Buuren – A State of Trance 2010“ werden von der Kanzlei Schalast und Partner für die Digi Protect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH abgemahnt

Von einem unserer Vertragsanwälte haben wir erfahren, dass die Kanzlei Schalast und Partner aktuell im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abmahnt. Gegenstand der Abmahnungen sind u.a. angebliche Rechtsverstöße an dem Werk „A State of Trance 2010“ von Armin van Buuren.

Die Vorgehensweise von Abmahnkanzleien ähnelt sich. Es werden zumeist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir raten, eine von der Kanzlei Schalast und Partner formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu betrachten sind auch modifizierte Unterlassungserklärungen aus dem Internet.

Wichtig: Keinesfalls sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignoriert werden, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden empfindliche Kosten folgen können.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren, damit jeder die Möglichkeit hat, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Schalast und Partner zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich noch heute!

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