Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Kettschau & Partner für Goodwheel GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Kettschau & Partner aus Soest im Auftrag der Firma Goodwheel GmbH erfahren.

Gerügt werden mangelhafte Angaben zu der Regelung der Rücksendekosten („40-Euro-Klausel„) und Fehler bezüglich der Widerrufsbelehrung.

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte. Die Höhe der Vertragsstrafe sollte auch geprüft werden.

Ignorieren Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nicht! Sonst drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Kettschau & Partner im Namen der Goodwheel GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top