Markenrechtliche Abmahnung durch die FPS Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Microsoft

Aktuell werden Abmahnungen durch die FPS Rechtsanwälte im Auftrag der Firma Microsoft verschickt. Dabei geht es um Produkt Keys, Produktschlüssel, die auf verschiedenen Verkaufsplattformen angeboten werden und bei denen Microsoft seine Markenrechte verletzt sieht.

 

Microsoft gibt an, dass der Handel mit den angebotenen Product Keys nicht zulässig sei. Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung der Abmahnkosten und die Erteilung von Auskünften.

 

Sie sollten nicht vorschnell zahlen, denn ob die Abmahnung berechtigt ist, sollte stets im Einzelfall geprüft werden.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Markenrechtliche Abmahnung der Audi AG durch die Rechtsanwälte der Kanzlei HK2 Rechtsanwälte

Aktuell werden markenrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei HK2 Rechtsanwälte im Auftrag der Audi AG verschickt. Was zu beachten ist, wenn es Sie „getroffen“ hat, erfahren Sie hier.

1. Was ist geschützt?

Darf jetzt niemand mehr „Audi“ sagen? Nein, so schlimm ist es natürlich nicht. Allerdings gibt es im geschäftlichen Verkehr einiges zu beachten.

So gibt es zahlreiche geschützte Audi-Marken. Zunächst einmal ist der Audi-Schriftzug als Wortmarke geschützt, sowie die berühmten 4 Ringe, und das in diversen Waren- und Dienstleistungsklassen.

2. Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Markenrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Der Adressat der markenrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die Benutzung der Marke zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

3. Auf die richtige Reaktion kommt es an!

Gerade wegen der Gefahr empfindlicher Vertragsstrafen ist die richtige Reaktion entscheidend. Oft sind Onlinehändler betroffen, die ihre Produkte im eigenen Onlineshop oder aber auch auf Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon anbieten.

Grundsätzlich gilt: Eine Verletzung seiner Markenrechte muss sich der Rechteinhaber nicht gefallen lassen. Ob eine solche tatsächlich vorliegt, bedarf allerdings einer Prüfung im Einzelfall.

Vorsicht ist hier in vielerlei Hinsicht geboten:

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Erstattung der Kosten, wird oft auch Auskunft verlangt. Gibt der Adressat der Abmahnung hier nur schwammige und zögerliche Auskünfte so, handelt er sich schnell eine Auskunftsklage ein. Diese ist mit zusätzlichen und hohen Kosten verbunden.

Sie sollten sich daher stets anwaltlich beraten und vertreten lassen.

Notieren Sie sich am besten die Fristen und lassen Sie diese nicht verstreichen. Ein Schweigen kann unter Umständen als Zugeständnis gewertet werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft abgegeben werden. Meistens ist diese deutlich zu weit formuliert. Auch sollten Sie keine vorformulierte, modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben. Diese hat mit dem konkreten Fall nichts zu tun. Sie sollten die geforderten Geldbeträge nicht ungeprüft bezahlen. Hier bedarf es ebenfalls stets einer Einzelfallprüfung!

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Markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Rimowa GmbH durch die Rechtsanwälte Kreisler Selting Werner

Aktuell werden Abmahnungen im Auftrag der Rimowa GmbH durch Rechtsanwalt Dr. Hauck verschickt. Gegenstand der Abmahnung sind angebliche Markenrechtsverletzungen. Unter anderem soll es hierbei um den Vertrieb von Koffern gehen. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Auskunft zu den gerügten Verstößen und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in beachtlicher Höhe.

 

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Markenrechtliche Abmahnung durch Lubberger und Lehment zu verschiedenen Parfüm-Marken (z.B. Calvin Klein, Cerruti, Davidoff, Joop!)

Unsere Vertragsanwälte haben eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Lubberger und Lehment im Auftrag der Firma Coty Germany GmbH vorliegen.

Grund für die Abmahnungen sind angebliche markenrechtliche Verstöße. Diese betreffen verschiedene Produkte der Parfüm-Marken:

  • Calvin Klein
  • Cerruti
  • Chloe
  • Chopard
  • Davidoff
  • Jennifer Lopez
  • Jil Sander
  • Joop!
  • Marc Jacobs

Eine scheinbar private Testkäuferin, Frau Maria Sabat (msabat@t-online.de) interessiert sich besonders für „Tester“ der o.g. Marken.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskünfte über Vorlieferanten und erzielte Umsätze. Des Weiteren werden Aufwendungskosten für die Rechtsverfolgung in Höhe von knapp 2000,00 € veranschlagt. Achtung: Es drohen teure Mehrfachabmahnungen!

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Abmahnung durch Mario Thommessen

 Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, durch Mario Thommessen. Die Begründung der Abmahnung sei die unerlaubte Nutzung einer Wortmarke. Bei dieser Markenrechtsverletzung handelt es sich um das Wort „ACCU-JOGGER“. Auf der Handelsplattform eBay wurde diese bemängelt. Der Gegenstandswert liegt bei 75.000€. ♦ Die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines[…]

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