Johann Friedrich Dirks e.K. lässt angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen

Ein Vertragsanwalt hat ausgerichtet, dass Johann Friedrich Dirks e.K. vermeintlich fehlerhafte Angebotskennzeichnungen auf der Onlinehandelsplattform eBay wettbewerbsrechtlich abmahnen lässt (B2C-Bereich). Die konkreten Gründe sind angeblich fehlende Angaben beim Vertrieb von Spülmaschinen bezüglich des Energie- und Wasserverbrauchs.

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