Claudia Zollner lässt Fehler bei der Rücksendekosten-Vereinbarung abmahnen

 

Uns wurde von einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht auf der Onlinehandel-Plattform eBay im Auftrag der Frau Claudia Zollner berichtet. Die ausführende Kanzlei heißt Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner und hat ihren Sitz in Darmstadt.

Beanstandet werden angebliche Verstöße bei der vertraglichen Vereinbarung der Rücksendekosten (Stichworte: Widerrufsrecht und „40-Euro-Klausel“).

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Der Gegenstandswert beträgt unserer Information nach 10.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Außerdem sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Dr. Dr. Lindemann, Dr. Rist & Partner im Namen der Frau Claudia Zollner zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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