Johann Tengg Zimmerei GmbH setzt sich gegen mutmaßliche Wettbewerbsverstöße auf eBay zur Wehr

Vertragsanwälte unseres Hauses haben uns mitgeteilt, dass Herr Rechtsanwalt Ulrich W. Schmidt gerade im Auftrag der Firma Johann Tengg Zimmerei GmbH aus Hamburg, Winterhude angebliche Wettbewerbswidrigkeiten abmahnt. Gerügt werden Angebote auf der Handelsplattform eBay, bei denen angeblich eine vollständige Widerrufsbelehrung ausbleibt.

Als Betroffene/r sehen Sie sich der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie der Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von 859,00 € ausgesetzt.

Unsere Juristen empfehlen, die von Herrn Rechtsanwalt U. W. Schmidt in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie nicht ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend sehr empfindliche Kosten. Ausgaben, die unnötig sind, denn:

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte extra dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer im Wettbewerbsrecht erfahrenen Anwälte bei Ihnen, um Sie über die passende Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch RA Ulrich W. Schmidt im Auftrag der Johann Tengg Zimmerei zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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