SAN Handelsgesellschaft lässt durch beck Rechtsanwälte Verstoß gegen Markenrecht abmahnen

 

Wir haben von einer markenrechtlichen Abmahnung durch die beck Rechtsanwälte aus Hamburg im Namen der SAN Handelsgesellschaft mbH erfahren.

Gerügt wird eine angebliche Markenrechtsverletzung an der geschützten Wortmarke „Miss Anna“.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 50.000 Euro.

Wir empfehlen Betroffenen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne juristische Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer markenrechtlichen Abmahnung im Auftrag der SAN Handelsgesellschaft mbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich qualifizierte Hilfe!
 

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