Erneute Abmahnung im Auftrag Hartmut Glass´ aufgrund veralteter Widerrufbelehrung

Durch unsere Vertragsanwälte konnten wir in Erfahrung bringen, dass Herr Hartmut Glass wieder einmal vermeintliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen lässt. Dabei geht es um die angebliche Verwendung der alten, nicht mehr erlaubten Widerrufbelehrung mit dem Verweis auf die BGB-InfoV. Leider ist das keine Seltenheit auf der Handelsplattform ebay, wie wir aus Erfahrung wissen.

Erneut lässt Hartmut Glass (eBay-Mitgliedsname: *online-billig*) durch die Rechtsanwälte Kubal & Kollegen angebliche Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb abmahnen

Unsere Vertragsanwälte informieren uns, dass die Rechtsanwälte Kubal & Kollegen im Auftrage von Herrn Hartmut Glass aus Darmstadt Wettbewerbsverstöße abmahnen.

Hartmut Glass handelt unter dem Händlernamen *online-billig* auf der Handelsplattform eBay und ist u.a tätig im Vertrieb von Spielzeug und Sonnenbrillen. Gerügt werden vermeintlich fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung und den AGB des Abgemahnten.

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