Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Richter Süme im Auftrag der JuTRADO UG

 

Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Richter Süme im Auftrage der JuTRADO UG vor.

 

Abgemahnt werden vorliegend vermeintlich irreführende Angaben bei der Bewerbung von Spirituosen, hierbei insbesondere gesundheitsbezogene Angaben. Die Rechtsanwälte stützen Ihre Argumentation hierbei auf die EU Health Claims Verordnung (VO (EG)- 1924/2006) und es wird vorgetragen, dass bei Getränken, die einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2%Vol Alkhoholgehalt keine gesundheitsbezogenen Angaben gemacht werden dürfen.

Tatsächlich ist bei der Bewerbung alkoholhaltiger Getränke absolute Vorsicht geboten. Wir berichteten über eine Abmahnwelle, die zuletzt Winzer an Saar und Mosel erreichte.

 

Gefordert werden vorliegend die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung einer Auslagenpauschale.

 

Sind Sie unsicher, wie Sie Ihre alkoholhaltigen Getränke bewerben dürfen? Möchten Sie erfahren, was Sie in Ihren Angeboten beachten müssen oder haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten?

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Zadabra GmbH lässt über Richter & Süme Rechtsanwälte wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Richter & Süme Rechtsanwälte im Auftrag der Zadabra GmbH aus Oldenburg erfahren.

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