Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Ortlieb Sportartikel GmbH durch die Kanzlei Lubberger Lehment

Aktuell werden wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Ortlieb Sportartikel GmbH versendet.

Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Wettbewerbsrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Der Adressat der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Um was geht es konkret?

Die Ortlieb Sportartikel GmbH stellt seit 1982 unter Taschen diverser Art für den Trekking und Reisebereich her. Bekannt sind vor allen Dingen die wasserdichten Fahrradtaschen der Marke Ortlieb. In der Abmahnung geht es konkret um die Verwendung des Begriffs „Outlet“ in Zusammenhang mit Produkten der Marke Ortlieb. Zu Bewerbung im Onlineshop des Händlers solle der Begriff „Outlet“ in irreführender Weise verwendet werden. Der Verbraucher würde getäuscht, da es sich nicht um Outlet-Angebote, sondern lediglich gewöhnliche Einzelhandelsangebote handele. Tatsächlich gibt es hierzu Rechtsprechung. Ob allerdings ein Verstoß vorliegt, bedarf einer Einzelfallprüfung.

 

Auf das richtige Verhalten kommt es an!

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Viele Adressaten gehen zunächst davon aus, dass es sich bei der Abmahnung um Betrug oder Abzocke handelt. Das ist allerding in den seltensten Fällen so und sollte durch einen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts erfahrenen Rechtsanwalt geprüft werden. Ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Keinesfalls sollten Sie voreilig die geforderten Beträge überweisen und die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Sie binden sich unter Umständen ein Leben lang!

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Coty Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment

Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Coty Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment vor.

Die Coty Germany GmbH vertreibt nach eigenen Angaben Markenparfums verschiedener Marken. Darunter auch Klassiker der Marken Calvin Klein, Davidoff, Jil Sander etc. Weiterhin wird angegeben, dass man im Rahmen einer allgemeinen Marktkontrolle auf den nunmehr abgemahnten Shop aufmerksam geworden sei und dabei insbesondere auf diverse Siegel gestoßen sei, darunter auch ein Siegel mit dem Wortlaut „ Kaufen Sie nur Original Produkte“. Das Siegel wird von der Marketingagentur Youngcom GmbH vergeben, die nach eigenen Angaben gemeinsam mit Online-Händlern für Aufklärung bei den Verbrauchern sorgen möchte. Mit dem Siegel solle der Shop sein Engagement gegen Marken- und Produktpiraterie zeigen. Angaben dazu, ob von Seiten der Markenpiraten tatsächlich etwas geprüft wird, gibt es auf deren Homepage nicht.

Sodann wird dargelegt, dass die Verwendung des Siegels den Tatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG erfülle. Die Täuschung sei darin zu sehen, dass der Verbraucher bei dem Siegel aufgrund einer Gesamtschau erwarte, dass eine unabhängige Organisation zum Schutz von Markenprodukte n den Shop überprüft habe, was nicht der Fall sei.

Gefordert werden sodann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Tragung der Kosten der Abmahnung.

 

Haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten?

Das weitere Vorgehen ist entscheidend. Nehmen Sie die gesetzten Fristen ernst und setzen Sie sich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung. Ob es ratsam ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben Bedarf stets einer Prüfung durch einen Anwalt. Nehmen Sie bitte nicht eigenständig Kontakt zur Gegenseite auf oder unterschreiben eine, womöglich aus dem Internet heruntergeladene Unterlassungserklärung, die nichts mit dem konkreten Fall zu tun hat.

 

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