Urheberrechtliche Abmahnung im Namen des Herrn Benjamin Thorn

 

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung im Namen des Herrn Benjamin Thorn Kenntnis erlangt.

Beanstandet wird die unerlaubte Verwendung eines Lichtbildes.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages verlangt.

Die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben. Dies kann nachteilige Konsequenzen haben.

Darüber hinaus sollte auf die Verwendung „modifizierter“ Unterlassungserklärungen aus dem Internet besser verzichtet werden.

Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie bloß in größere Schwierigkeiten bringen:

Es drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und weitere Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung im Namen des Herrn Benjamin Thorn zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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