Waldorf Frommer mahnen das Album Come Around Sundown von Kings Of Leon für Sony Music ab

Wie wir erfahren haben, mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer zur Zeit vermeintliche Urheberrechtsverstöße an dem Musikalbum Come Around Sundown der Band Kings Of Leon ab. Rechteinhaber ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Durch die Verwendung sogenannter Online-Tauschbörsen soll ein unerlaubtes Filesharing stattgefunden haben. Vom Abgemahnten fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zusätzlich die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 856 €. Wir empfehlen Betroffenen, die von der Kanzlei Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, weil ansonsten große Nachteile entstehen können. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Suchen Sie lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf, damit Sie diesbezüglich auf der sicheren Seite sind. Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit zusammenhängend empfindliche Kosten nach sich ziehen kann. In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben. Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer aufzuklären. Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Wie wir erfahren haben, mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer zur Zeit vermeintliche Urheberrechtsverstöße an dem Musikalbum Come Around Sundown der Band Kings Of Leon ab. Rechteinhaber ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Durch die Verwendung sogenannter Online-Tauschbörsen soll ein unerlaubtes Filesharing stattgefunden haben. Vom Abgemahnten fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zusätzlich die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 856 €. Wir empfehlen Betroffenen, die von der Kanzlei Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, weil ansonsten große Nachteile entstehen können. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Suchen Sie lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf, damit Sie diesbezüglich auf der sicheren Seite sind. Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit zusammenhängend empfindliche Kosten nach sich ziehen kann. In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben. Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer aufzuklären. Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Wie wir erfahren haben, mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer zur Zeit vermeintliche Urheberrechtsverstöße an dem Musikalbum Come Around Sundown der Band Kings Of Leon ab. Rechteinhaber ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Durch die Verwendung sogenannter Online-Tauschbörsen soll ein unerlaubtes Filesharing stattgefunden haben. Vom Abgemahnten fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zusätzlich die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 856 €. Wir empfehlen Betroffenen, die von der Kanzlei Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, weil ansonsten große Nachteile entstehen können. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Suchen Sie lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf, damit Sie diesbezüglich auf der sicheren Seite sind. Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit zusammenhängend empfindliche Kosten nach sich ziehen kann. In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben. Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer aufzuklären. Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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