Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Spiske Maisch Rechtsanwaltskanzlei im Namen des Herrn Thomas Russer

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Spiske Maisch Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag des Herrn Thomas Russer. Betroffen ist ein Mitbewerber auf der Online-Handelsplattform ebay im B2C-Bereich.

Beanstandet wird die Verwendung einer ungültigen bzw. veralteten Widerrufsbelehrung. Seit 04.08.2011 gibt es eine neue Fassung der Widerrufsbelehrung. Diese ist nun zwingend anzuwenden, da die Übergangsfrist vorbei ist.

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 5.000 €.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Spiske Maisch Rechtsanwaltskanzlei im Namen des Herrn Thomas Russer zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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