Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Deutscher Konsumentenbund e.V.

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den eingetragenen Verein Deutscher Konsumentenbund mit Sitz in Kassel Kenntnis genommen.

Betroffen ist ein Onlinehändler im Bereich „B2C“ (Verkauf an Privatpersonen).

Beanstandet wird angeblich irreführende Werbung beim Verkauf von Krabbeldecken durch unerlaubte Verwendung eines Testurteiles.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 50.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch Deutscher Konsumentenbund e. V. zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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