Wettbewerbszentrale Stuttgart mahnt vermeintlich fehlende Grundpreisangabe in Onlineshops ab

Die Wettbewerbszentrale Stuttgart versendet gerade Abmahnungen im Wettbewerbsrecht. Betroffen sind Onlineshop-Händler im B2C-Bereich. Gerügt wird ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung durch die fehlende Angabe des Grundpreises.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert.

Unsere Juristen empfehlen, eine Ihnen in diesem Fall vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale Stuttgart zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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