Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den IDO Interessenverband auf ebay

Aktuell werden vermehrt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch den IDO Interessenverband an Händler, die auf der Verkaufsplattform ebay ihre Waren anbieten, versendet.

Worum geht es?

Konkret geht es um diverse Informationspflichten, wie zum Beispiel zum Mängelhaftungsrecht, zur Datenspeicherung und zu den Versandkosten. Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, sowie die Aufforderung die Kosten der Abmahnung zu zahlen.

 

Sie sollten hier nicht vorschnell reagieren, denn es kommt auf die Details und den Einzelfall an.

 

Sie können sich schützen!

 

Als ebay-Händler haben Sie eine ganze Reihe von Informationspflichten zu erfüllen.

Besonders fehleranfällig sind Widerrufsbelehrung, allgemeine Geschäftsbedingungen, Anbieterkennzeichnung und Produktbeschreibung.

 

Damit es hier erst gar nicht zu Abmahnungen kommt, sollten Sie sich beraten lassen.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Firma Terado Onlinehandel durch Rechtsanwalt Stefan Grunow

Uns liegt aktuell eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Firma Terado Onlinehandel durch Rechtsanwalt Stefan Grunow vor.

 

Die Terado Onlinehandel betreibt einen ebay-online-shop unter dem Namen „tennisherz.-de“, indem sie Artikel aus dem Bereich Sport/Tennis-Sport anbietet.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen nicht auf das Widerrufsrecht hinzuweisen. Außerdem fehlten die Ausweisung der Mehrwertsteuer, sowie ein Hinweis auf ein bestehendes Mängelhaftungsrecht. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Schreiben beigefügt ist, sowie die Kosten der Rechtsverfolgung.

 

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Kohlpaintner GmbH Handelsgesellschaft durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Wündisch & Brazdil

Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Firma Kohlpaintner GmbH Handelsgesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Georg Susser, durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Wündisch & Brazdil vor.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der erforderlichen Aufwendungen.

 

Es wird angegeben, dass die Firma Kohlpaintner GmbH Handelsgesellschaft auf der Verkaufsplattform eBay unter dem Mitgliedsnamen „alinauli“ Getränkesirup für den Wassersprudler Sodastream an Verbraucher verkauft.

Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, die Vorgaben der Preisangabenverordnung nicht einzuhalten. Es fehle der Grundpreis gemäß § 2 Abs. 3 PAngV. Dies sei wettbewerbswidrig.

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Markenrechtliche Abmahnung der Audi AG durch die Rechtsanwälte der Kanzlei HK2 Rechtsanwälte

Aktuell werden markenrechtliche Abmahnungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei HK2 Rechtsanwälte im Auftrag der Audi AG verschickt. Was zu beachten ist, wenn es Sie „getroffen“ hat, erfahren Sie hier.

1. Was ist geschützt?

Darf jetzt niemand mehr „Audi“ sagen? Nein, so schlimm ist es natürlich nicht. Allerdings gibt es im geschäftlichen Verkehr einiges zu beachten.

So gibt es zahlreiche geschützte Audi-Marken. Zunächst einmal ist der Audi-Schriftzug als Wortmarke geschützt, sowie die berühmten 4 Ringe, und das in diversen Waren- und Dienstleistungsklassen.

2. Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Markenrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Der Adressat der markenrechtlichen Abmahnung wird dazu aufgefordert die Benutzung der Marke zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Strafbewehrt heißt in diesem Zusammenhang, dass das wiederholte und rechtswidrige Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass nur dann einer Unterlassungserklärung die erforderliche Ernsthaftigkeit zuzusprechen ist. Das kann schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

3. Auf die richtige Reaktion kommt es an!

Gerade wegen der Gefahr empfindlicher Vertragsstrafen ist die richtige Reaktion entscheidend. Oft sind Onlinehändler betroffen, die ihre Produkte im eigenen Onlineshop oder aber auch auf Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon anbieten.

Grundsätzlich gilt: Eine Verletzung seiner Markenrechte muss sich der Rechteinhaber nicht gefallen lassen. Ob eine solche tatsächlich vorliegt, bedarf allerdings einer Prüfung im Einzelfall.

Vorsicht ist hier in vielerlei Hinsicht geboten:

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Erstattung der Kosten, wird oft auch Auskunft verlangt. Gibt der Adressat der Abmahnung hier nur schwammige und zögerliche Auskünfte so, handelt er sich schnell eine Auskunftsklage ein. Diese ist mit zusätzlichen und hohen Kosten verbunden.

Sie sollten sich daher stets anwaltlich beraten und vertreten lassen.

Notieren Sie sich am besten die Fristen und lassen Sie diese nicht verstreichen. Ein Schweigen kann unter Umständen als Zugeständnis gewertet werden. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft abgegeben werden. Meistens ist diese deutlich zu weit formuliert. Auch sollten Sie keine vorformulierte, modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben. Diese hat mit dem konkreten Fall nichts zu tun. Sie sollten die geforderten Geldbeträge nicht ungeprüft bezahlen. Hier bedarf es ebenfalls stets einer Einzelfallprüfung!

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Neue Abmahnwelle? Bryan Ammon aus Bremen, eBay Name: Ammon-Sell

Aktuell werden diverse Abmahnungen durch Herrn Bryan Ammon, der auf der Verkaufsplattform eBay unter dem Pseudonym Ammon-Sell auftaucht, versendet.

Herr Ammon gibt an auf eBay unter anderem Uhren zu verkaufen. Außerdem gibt er in seinem eBay Account an, dass er Mitglied beim Händlerbund ist. Konkret geht es um angeblich irreführende Angaben in Bezug auf die Verwendung des Begriffs „Gold“. Verlangt werden ganz typisch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Erstattung der Kosten, die er kurioserweise nach dem RVG berechnet, denn wer nach RVG abrechnen darf, steht im selbigen drin, nämlich Rechtsanwälte.

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