Nach wie vor wird der Hinweis FCKW-frei als unzulässige Werbung abgemahnt

Durch eine Vielzahl entsprechender Mandate sind unsere Vertragsanwälte bestens darüber informiert, dass die Formulierung „FCKW-frei“ („FCKW frei“) noch immer Gegenstand von Abmahnungen aufgrund vermeintlich irreführender Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist. Der Verein pro Verbraucherschutz e. V. und die Wettbewerbszentrale Stuttgart gehen u. a. gegen Raumklimageräte-Händler vor. Immer wieder wird darauf verwiesen, dass die Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen (FCKW) ohnehin seit längerer Zeit verboten sei. Liegt demnach eine unlautere Werbung vor, wenn Händler „FCKW-frei“ noch extra erwähnen?

Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. geht mit Abmahnungen gegen Wettbewerbswidrigkeiten vor

Ein Vertragsanwalt hat uns davon berichtet, dass der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. momentan angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen lässt. Bezug genommen wird dabei auf ein Vergehen gegen die Preisangabenverordnung durch eine fehlende Grundpreisangabe. Die betreffenden Online-Handelsplattformen sind eBay und ein Online-Shop; der Handelsbereich nennt sich B2C (Händler an Verbraucher).

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