Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, ausgesprochen von dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Beanstandet wird die vermeintlich irreführende Werbung bezüglich Testergebnissen durch die Bezeichnung „Testsieger„.

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren; es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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