Dennis Obersheimer (Comtekk e. K.) lässt irreführende Werbung abmahnen

 

Uns wurde von einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht durch die Kanzlei Sebening, Henke & Wötzel aus Stadthagen im Auftrag des Herrn Dennis Obersheimer (Comtekk e. K.) berichtet. 

Beanstandet wird irreführende Werbung mit dem CE Kennzeichen beim Verkauf eines Ladegerätes über die Online-Plattform eBay.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Der Gegenstandswert beträgt unserer Information nach 15.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Außerdem sollten Sie eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Sebening, Henke & Wötzel im Namen der Comtekk e. K. (Dennis Obersheimer) zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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