Herr Alfred Schwarz lässt fehlerhafte Angaben bezüglich der Widerrufsbelehrung und des Impressums durch Wellensiek Rechtsanwälte wettbewerbsrechtlich abmahnen

Von unseren Vertragsanwälten haben wir die Nachricht erhalten, dass Herr Alfred Schwarz, Kernerstraße 26, 74523 Schwäbisch Hall, angebliche Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) über die Wellensiek Rechtsanwälte aus Heidelberg abmahnen lässt. Begründet wird dies mit vermeintlich fehlerhaften Angaben hinsichtlich der Widerrufsbelehrung und des Impressums. Herr Alfred Schwarz handelt bei Amazon unter dem Namen alphatradecompany.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten. Der Streitwert beträgt 10.000 €.

Unsere Anwälte raten, eine von den Wellensiek Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafengefahr!) führen kann.

Weiterhin sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, weil gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen!

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Wellensiek Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Alfred Schwarz zu unterrichten.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich noch heute!

One thought on “Herr Alfred Schwarz lässt fehlerhafte Angaben bezüglich der Widerrufsbelehrung und des Impressums durch Wellensiek Rechtsanwälte wettbewerbsrechtlich abmahnen

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