Herr Boris Zeller lässt über die Kreuzkamp & Partner Rechtsanwälte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen

Herr Boris Zeller lässt zurzeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (B2C) auf der Internet-Handelsplattform eBay über die Kreuzkamp & Partner Rechtsanwälte versenden. Gerügt werden eine falsche Widerrufsbelehrung bzgl. der Rücksendekosten sowie mangelhafte Angaben zum Vertragsschluss.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beträgt 20.000 €.

Wir empfehlen, eine von den Kreuzkamp & Partner Rechtsanwälten formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne sorgfältige Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu erheblichen Nachteilen (z. B. der Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kreuzkamp & Partner Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Boris Zeller zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top