Sidhartha Makwana lässt Onlinehändler wettbewerbsrechtlich abmahnen

 

Wir haben Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag von Sidhartha Makwana

Betroffen ist ein Onlinehändler aus dem „B2C“-Bereich.

Gerügt werden die Nutzung einer ungültigen Version der Widerrufsbelehrung und der fehlende Hinweis auf die Vertragssprache.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten verlangt.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 5.000 €.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Gegenseite in diesem Fall ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe überprüfen zu lassen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen.

Er wird Sie dann über die geeignete Vorgehensweise gegen Ihre wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag von Sidhartha Makwana aufklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich noch heute kompetente Hilfe!

 

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