VSM Deutschland GmbH lässt über die Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verschicken
VSM Deutschland GmbH lässt zurzeit durch die Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt Abmahnungen im Wettbewerbsrecht aussprechen. Gerügt werden Fehler in der Widerrufsbelehrung sowie die Werbung mit Garantie.