Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Renate Herrmann

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen einen Online-Händler (Bereich „B2C“) auf der Plattform Amazon erfahren. Diese wurde ausgesprochen im Namen der Frau Renate Herrmann.

Gerügt wurden ein mangelhaftes Impressum (keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) und eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Vom Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt in diesem Fall 20.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Ebenfalls vorsichtig zu behandeln sind „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung im Auftrag der Frau Renate Herrmann zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

Telefonnummer:  0 8 0 0  4 0 4 1 1 0 0

 

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