Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Firma „Pflanzgut“

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Firma Pflanzgut (Burkhard Brandt) mit Sitz in Düsseldorf Kenntnis erlangt.

Davon betroffen ist ein eBay-Händler im Bereich „B2C“ (Verkauf an Privatpersonen).

Gerügt werden Verstöße gegen das Widerrufsrecht, u. a. mangelhafte Angaben zur Widerrufsfrist und zum Frist-Beginn.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Namen der Firma Pflanzgut zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

Top