Vorsicht bei der Werbung mit Testergebnissen

Aus einem Urteil des OLG Stuttgart vom 07. April 2011 (Az.: 2 U 170/10) geht hervor, dass man bei der Werbung mit Test-Ergebnissen genau aufzeigen muss, wo man den Test gefunden hat. Ein Fundstellen-Nachweis muss gut lesbar und deutlich erkennbar sein. Ansonsten kann eine Wettbewerbswidrigkeit vorliegen.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Reingruber Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag des Herrn Robert Osmanski

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Reingruber Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag des Herrn Robert Osmanski, wohnhaft Am Meisenbrink B, 33790 Halle (Westfalen), vor. Beanstandet wird irreführende Werbung mit dem Ausdruck „CE-geprüft“ auf der Internet-Handelsplattform eBay. Herr Osmanski handelt dort unter der Kennung „rt-trading09“.

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